Bewohner einer neuen Wohnanlage in Deutsch-Wagram kritisieren die Verrechnung der Kanalbenutzungsgebühren. Bereits das zweite Jahr in Folge erhielten einzelne Haushalte Nachforderungen von mehreren tausend Euro für den Bezug von Kaltwasser und damit zusammenhängende Kanalgebühren.
Nach Angaben der betroffenen Bewohner werden die von der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram für das gesamte Wohnhaus vorgeschriebenen Kanalbenutzungsgebühren innerhalb der Wohnanlage von der beauftragten Messtechnikfirma nach dem gemessenen Wasserverbrauch auf die einzelnen Wohnungen verteilt. Die Stadtgemeinde hebt diese Gebühren gegenüber der Hausverwaltung hingegen nach der bebauten Fläche ein.
Nach Ansicht der betroffenen Bewohner führt diese Verrechnungsmethode insbesondere bei Neubauten mit hohem Leerstand zu erheblichen Mehrbelastungen für jene Haushalte, die tatsächlich Wasser verbrauchen. Da im betreffenden Verrechnungszeitraum zahlreiche Wohnungen noch nicht bewohnt waren, entfällt ein großer Teil der Kanalgebühren auf die wenigen Wohnungen mit Wasserverbrauch. Einzelne Familien berichten von jährlichen Kosten von mehr als 3000 Euro bei durchschnittlichem Wasserverbrauch.

Nach Angaben der Bewohner wird dieselbe Verrechnungsmethode auch in weiteren Wohnanlagen in Niederösterreich angewendet, darunter auch in einem Seniorenwohnhaus in Deutsch-Wagram. Dort falle die Auswirkung jedoch weniger auf, da die Wohnungen weitgehend belegt seien.
Mehrere Bewohner zweier Neubauten in Deutsch-Wagram haben sich aufgrund dieser Thematik an das Bezirksgericht gewandt.
